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13 Min. Lesezeit2.999 Wörter

Unfall in Düsseldorf? So läuft die Schadenregulierung ab

Nach einem Unfall in Düsseldorf zählt jede Minute. Erfahren Sie, wie die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung abläuft und welche Rolle ein unabhängiges Gutachten dabei spielt.

Kevin Peltzer
Kevin Peltzer·Kfz-Sachverständiger
Düsseldorfer Medienhafen mit Rheinturm

Einleitung: Was nach einem Unfall in Düsseldorf zu tun ist

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Mitten im geschäftigen Treiben von Düsseldorf, einer der verkehrsreichsten Städte in Nordrhein-Westfalen, kann ein unvorhergesehener Zusammenstoß schnell passieren. Die Gedanken rasen: Was ist zu tun? Wer zahlt den Schaden? Wie bekomme ich schnell und unkompliziert mein Geld? Genau hier beginnt für viele Geschädigte eine oft nervenaufreibende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Doch das muss nicht sein. Mit einer belastbaren Schadendokumentation sichern Sie die Grundlage für die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Dieser Ratgeber führt Sie durch den Prozess nach einem Unfall in Düsseldorf, zeigt typische Fallstricke und Kürzungsmuster und erklärt, welche Rolle ein unabhängiges Kfz-Gutachten dabei spielt.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist nicht nur ein wirtschaftliches Zentrum, sondern auch ein Verkehrsknotenpunkt mit hohem Verkehrsaufkommen. Laut dem Verkehrsbericht 2024 des Polizeipräsidiums Düsseldorf ereigneten sich im Stadtgebiet tausende Unfälle. Besonders auf den Hauptverkehrsadern und an komplexen Kreuzungen ist das Risiko erhöht. Nach dem ersten Schock am Unfallort beginnt die eigentliche Herausforderung: die Schadensabwicklung. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Positionen gekürzt werden oder sich Zahlungen verzögern. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schafft in dieser Situation die sachliche Grundlage. Er ermittelt den Schaden neutral und objektiv, dokumentiert alle relevanten Fakten und erstellt ein Gutachten, das als solide Grundlage für Ihre Forderungen dient. Verlassen Sie sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter – er arbeitet in deren Auftrag, nicht in Ihrem. Sichern Sie sich stattdessen professionelle Unterstützung. Rufen Sie uns an: 0152 058 176 93 – oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fahrzeugcheck.nrw.

Unfallschwerpunkte in Düsseldorf: Wo es besonders häufig kracht

Düsseldorf ist eine dynamische Metropole, doch diese Dynamik hat auch ihre Schattenseiten im Straßenverkehr. Bestimmte Straßen und Kreuzungen kristallisieren sich immer wieder als Unfallschwerpunkte heraus. Die Kenntnis dieser Gefahrenzonen kann nicht nur helfen, Unfälle zu vermeiden, sondern verdeutlicht auch die Notwendigkeit, nach einem Crash sofort richtig zu handeln. Der Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und die jährlichen Verkehrsberichte der Düsseldorfer Polizei liefern hierzu aufschlussreiche Daten. Ein erheblicher Teil der Unfälle in Nordrhein-Westfalen ereignet sich in Ballungsräumen wie Düsseldorf.

Einer der bekanntesten Unfallhotspots in Düsseldorf ist die Kruppstraße in Oberbilk. Als vierspurige Verkehrsachse, die den Oberbilker Markt mit wichtigen Zubringern verbindet, ist sie stark frequentiert. Die hohe Verkehrsdichte, kombiniert mit Ein- und Ausfahrten sowie Spurwechseln, führt hier regelmäßig zu Kollisionen. Ein weiterer kritischer Punkt ist der Worringer Platz in der Nähe des Hauptbahnhofs. Dieser komplexe Verkehrsknotenpunkt, an dem mehrere große Straßen, Straßenbahngleise und ein hoher Fußgänger- und Radverkehrsanteil aufeinandertreffen, ist seit Jahren ein Sorgenkind der Verkehrsplaner. Die unübersichtliche Verkehrsführung trägt zu einer hohen Unfallrate bei.

Auch der Bereich um den Nordfriedhof sowie die Kreuzungen am Südring sind als unfallträchtig bekannt. Hier treffen hohe Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs auf abbiegende oder kreuzende Fahrzeuge, was das Risiko von schweren Unfällen erhöht. Besonders gefährlich sind Situationen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Für die Regulierung heißt das: Oft wird dann über die Haftungsquote gestritten. Ein detailliertes Schadengutachten dokumentiert hier Schadenbild und Schadenhöhe als belastbare Grundlage für die Regulierung; die Haftungsfrage klären Versicherung, Anwalt oder Gericht. Wenn Sie in einen Unfall an einem dieser Hotspots oder an einem anderen Ort in Düsseldorf oder im Rhein-Kreis Neuss verwickelt wurden, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie Fahrzeugcheck.NRW für eine Einschätzung – telefonisch sind wir rund um die Uhr erreichbar. Ein unabhängiges Gutachten ist der erste Schritt, um die Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen. Lesen Sie mehr darüber, was nach einem Unfall in Ratingen zu tun ist, um optimal vorbereitet zu sein.

Der Ablauf der Schadensregulierung: Ein Leitfaden für Geschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf vollständigen Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens. Doch der Weg dorthin kann steinig sein, wenn man die Spielregeln nicht kennt. Die gegnerische Versicherung prüft den Schaden aus ihrer eigenen Sicht und bietet unter Umständen an, die Abwicklung selbst zu steuern. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und den Ablauf der Schadensregulierung verstehen. Grundsätzlich lässt sich der Prozess in mehrere Phasen unterteilen, in denen Sie jeweils die Weichen für eine erfolgreiche Abwicklung stellen können.

Phase 1: Direkt nach dem Unfall Die ersten Minuten und Stunden nach dem Unfall sind entscheidend. Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage immer die Polizei (110). Machen Sie umfassend Fotos vom Unfallort, den beteiligten Fahrzeugen und den entstandenen Schäden aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Unfallgegners, dessen Versicherung und Kennzeichen sowie von eventuellen Zeugen. Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus, aber unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis.

Phase 2: Die Wahl des richtigen Gutachters Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung und der des Unfallgegners. Wichtig: Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht unter Druck setzen! Diese bietet Ihnen unter Umständen an, einen eigenen Gutachter zu schicken oder den Schaden in einer Partnerwerkstatt begutachten zu lassen. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen. Sie haben das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden (also wenn Sie unschuldig sind) übernehmen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Ein unabhängiger Gutachter wie Kevin Peltzer von Fahrzeugcheck.NRW wird von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung, und arbeitet weisungsfrei nach technischem Befund. Er ermittelt nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung, den Nutzungsausfall und gegebenenfalls den Restwert Ihres Fahrzeugs. Im Gutachten der Versicherung werden diese Positionen nicht in jedem Fall ausgewiesen.

Phase 3: Die Erstellung des Unfallgutachtens Der von Ihnen beauftragte Sachverständige wird Ihr Fahrzeug gründlich untersuchen. Dies kann bei Ihnen vor Ort, in Ihrer Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Ort in der Region Düsseldorf, Neuss oder im gesamten Rhein-Kreis Neuss geschehen. Er dokumentiert alle Schäden, kalkuliert die Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben und ermittelt alle weiteren schadenrelevanten Positionen. Das Ergebnis ist ein umfassendes, beweissicherndes Gutachten. Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre Forderungen gegenüber der Versicherung. Da es den Schaden vollständig und nachvollziehbar festhält, lassen sich Kürzungen daran überprüfen.

Phase 4: Die Prüfung durch die Versicherung Mit dem unabhängigen Gutachten in der Hand können Sie (oder Ihr Anwalt) die Forderungen bei der gegnerischen Versicherung einreichen. In der Regel dauert die Prüfung durch die Versicherung vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit prüft die Versicherung das Gutachten und kürzt möglicherweise einzelne Positionen. Hier zeigt sich der Wert eines professionellen Gutachtens: Es ist detailliert und nachvollziehbar begründet. Kürzungen sind damit deutlich schwerer zu rechtfertigen. Sollte die Versicherung dennoch Positionen kürzen, ist das Gutachten die belastbare Grundlage für die anwaltliche Klärung. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte bei Haftpflichtschäden, um der Versicherung auf Augenhöhe zu begegnen.

Checkliste: Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Um in der Hektik nach einem Unfall nichts Wichtiges zu vergessen, kann eine Checkliste Gold wert sein. Sie hilft Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten.

SchrittAktionWichtige Hinweise
1. Unfallstelle sichernWarnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, auf Landstraßen ca. 100 m, auf der Autobahn ca. 200 m entfernt).Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität.
2. Erste Hilfe leistenVerletzten helfen, bei Bedarf Notruf (112) absetzen.Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe zu rufen.
3. Polizei rufen (110)Immer bei Personenschäden, hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage.Die polizeiliche Aufnahme ist ein wichtiges Beweismittel.
4. Beweise sichernFotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen, den Schäden und Bremsspuren machen.Je mehr Details, desto besser. Auch Übersichtsfotos sind wichtig.
5. Daten austauschenName, Adresse, Versicherung, Kennzeichen des Gegners notieren. Zeugendaten aufnehmen.Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus.
6. Kein SchuldeingeständnisUnterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen oder was Sie belastet.Geben Sie keine voreiligen Erklärungen zur Schuldfrage ab.
7. Unabhängigen Gutachter kontaktierenFahrzeugcheck.NRW anrufen: 0152 058 176 93.Den Sachverständigen wählen Sie als Geschädigter selbst. Handeln Sie schnell.
8. Schaden meldenInformieren Sie Ihre eigene und die gegnerische Versicherung über den Unfall.Halten Sie die Fristen ein: Ihrer eigenen Versicherung melden Sie den Unfall in der Regel innerhalb einer Woche, der gegnerischen Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen (§ 119 VVG).
9. Anwalt konsultierenBei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht auf einen Anwalt auf Kosten der Gegenseite.Ein Anwalt für Verkehrsrecht vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Typische Kürzungsmuster der Versicherungen

Bei der Regulierung werden einzelne Positionen häufig gekürzt. Wer die typischen Muster kennt, kann sie besser einordnen und prüfen lassen. Ein unabhängiges Gutachten ist dabei die belastbare Grundlage für die Regulierung.

Muster 1: Der Schadenservice der Versicherung Kurz nach Ihrer Schadensmeldung wird sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen melden und einen umfassenden Service anbieten. Man will Ihnen alles abnehmen: einen Gutachter schicken, eine Werkstatt empfehlen, einen Mietwagen organisieren. Das ist ein reguläres Angebot – Sie sollten nur wissen, was Sie damit aufgeben. Der von der Versicherung geschickte Gutachter arbeitet in deren Auftrag; sein Bericht geht an die Versicherung. Ihre Rechte: Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen. Bestehen Sie auf Ihr Recht, Gutachter und Werkstatt frei zu wählen.

Muster 2: Der Verweis auf einen günstigeren Kostenvoranschlag Ein häufiger Streitpunkt ist die Höhe der Reparaturkosten. Die Versicherung argumentiert oft, die Reparatur sei in einer anderen, günstigeren Werkstatt (meist eine nicht-markengebundene Werkstatt) billiger durchführbar. Sie verweist auf sogenannte "Prüfberichte", die Ihr Gutachten kürzen. Ihre Rechte: Rechnen Sie fiktiv ab, dürfen Sie in der Regel die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder bisher durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde. Andernfalls darf die Versicherung auf eine gleichwertige, für Sie ohne Weiteres erreichbare freie Werkstatt verweisen. Ein unabhängiges Gutachten kalkuliert die Kosten auf Basis der Herstellervorgaben und ist die belastbare Grundlage, um eine solche Kürzung zu prüfen. Der Unterschied zwischen einem Gutachten und einem Kostenvoranschlag ist erheblich, wie Sie in unserem Artikel Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag nachlesen können.

Muster 3: Kürzung der Wertminderung Ein unfallrepariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies – selbst wenn die Reparatur perfekt ausgeführt wurde. Dieser finanzielle Nachteil wird als "merkantile Wertminderung" bezeichnet und muss von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Gerade diese Position ist bei der Regulierung häufig strittig. Ihre Rechte: Ein qualifizierter Sachverständiger wie Kevin Peltzer berechnet die Wertminderung nach anerkannten Methoden und weist sie im Gutachten explizit aus. Je nach Fahrzeug und Schaden kann die Wertminderung mehrere hundert Euro und mehr betragen.

Muster 4: Streit um den Mietwagen oder Nutzungsausfall Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Strittig sind hier häufig die Fahrzeugklasse des Mietwagens – etwa der Verweis auf eine niedrigere Klasse – und die Dauer der Ausfallzeit. Ihre Rechte: Das Gutachten gibt die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer an und dient als Grundlage für die Abrechnung. Bei Fragen zum Mietwagenanspruch hilft Ihnen unser Ratgeber Mietwagen nach Unfall weiter.

Lassen Sie Ihren Schaden unabhängig dokumentieren – kontaktieren Sie Fahrzeugcheck.NRW: info@fahrzeugcheck.nrw.

Fahrzeugcheck.NRW in Düsseldorf: Der mobile Service kommt zu Ihnen

In der komplexen Welt der Schadensregulierung brauchen Sie einen Sachverständigen, der fachlich versiert und von der Versicherung unabhängig ist. Fahrzeugcheck.NRW mit dem erfahrenen Kfz-Sachverständigen Kevin Peltzer bietet Ihnen genau das. Vom Besichtigungszentrum in Jüchen aus kommen wir zu Ihnen nach Düsseldorf und in die Städte des Rhein-Kreises Neuss. Wir dokumentieren den Schaden neutral und nachvollziehbar – als belastbare Grundlage für Ihre Regulierung.

1. Unabhängigkeit und Objektivität: Unser oberstes Gebot ist Neutralität. Wir sind keiner Versicherung, keiner Werkstatt und keinem Anwalt verpflichtet. Beauftragt werden wir von Ihnen, nicht von der Versicherung. Wir erstellen Gutachten, die den Schaden objektiv und in vollem Umfang dokumentieren. Dadurch werden alle Schadenpositionen – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis hin zum Nutzungsausfall – korrekt und vollständig erfasst. Das Qualitätsmanagement des Büros ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert; unsere Gutachten halten den Schaden mit Lichtbildern und nachvollziehbarer Begründung fest.

2. Erreichbarkeit und Flexibilität: Wir wissen, dass Zeit nach einem Unfall Geld ist. Deshalb sind wir telefonisch rund um die Uhr erreichbar. In der Regel sind wir noch am selben Tag bei Ihnen vor Ort. Die Besichtigung kann flexibel bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder in Ihrer Wunschwerkstatt stattfinden. Sie müssen keine langen Wege auf sich nehmen. Wir kommen zu Ihnen, damit Ihr Alltag so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

3. Erfahrung: Kevin Peltzer ist nicht nur ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger, sondern hat auch über 20 Jahre Erfahrung in der Kalkulation und Bewertung von Unfallschäden. Für Oldtimer und Youngtimer erstellt er Wertgutachten – als Partner von classic-analytics für historische Fahrzeuge. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Oldtimer-Bewertung.

4. Kontakt zum Anwalt: Wir arbeiten mit einer Anwaltskanzlei zusammen und stellen auf Wunsch den Kontakt her. Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertritt dann der Anwalt. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen.

5. Transparenz und Service: Wir erklären Ihnen jeden Schritt des Prozesses und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Unsere Gutachten sind verständlich und transparent aufgebaut. Wenn Sie das wünschen, kümmern wir uns um die Abwicklung mit der Versicherung und entlasten Sie so von dem bürokratischen Aufwand. Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung und die Rückkehr zur Normalität. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Fahrzeugcheck.NRW – der mobile Service kommt zu Ihnen nach Düsseldorf. Wir dokumentieren den Schaden neutral und vollständig. Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr erreichbar: 0152 058 176 93.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Unfallgutachten in Düsseldorf

Nach einem Unfall tauchen viele Fragen auf. Hier haben wir die fünf häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt und ausführlich beantwortet, um Ihnen erste Orientierung zu geben.

1. Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein, auf keinen Fall! Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie in Deutschland das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer freien Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung bietet Ihnen unter Umständen ihren eigenen Gutachter oder einen Vertragspartner an. Ein solcher Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Positionen wie die Wertminderung werden in seinem Bericht nicht in jedem Fall ausgewiesen. Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen. Bestehen Sie auf Ihr Recht und beauftragen Sie einen Experten wie Fahrzeugcheck.NRW, der weisungsfrei und ausschließlich nach technischem Befund arbeitet und eine objektive, vollständige Schadensermittlung sicherstellt. Die Kosten für dieses unabhängige Gutachten muss die gegnerische Versicherung vollständig übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.

2. Was ist ein Bagatellschaden und brauche ich dann kein Gutachten?

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Schaden, dessen voraussichtliche Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Als Faustregel gelten rund 750 Euro; gesetzlich festgelegt ist diese Grenze nicht, und die Gerichte ziehen sie uneinheitlich. Bei einem solchen Schaden ist die gegnerische Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für ein vollwertiges Unfallgutachten zu übernehmen. Stattdessen reicht hier in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus. Die Schwierigkeit für einen Laien besteht jedoch darin, die Schadenhöhe korrekt einzuschätzen. Ein scheinbar kleiner Kratzer kann schnell teuer werden, wenn darunterliegende Teile wie Sensoren der Einparkhilfe beschädigt sind. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, rufen Sie uns an – telefonisch ist Fahrzeugcheck.NRW rund um die Uhr erreichbar. Ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten sinnvoll ist, klärt ein kurzes Gespräch vorab.

3. Wie lange dauert die Schadensregulierung von Unfall bis Auszahlung?

Die Dauer der Schadensregulierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber es gibt einen typischen Zeitrahmen. Nach dem Unfall sollten Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren. In der Regel sind wir noch am selben Tag bei Ihnen vor Ort. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Sobald das Gutachten fertig ist, wird es an die gegnerische Versicherung weitergeleitet. Diese hat dann eine angemessene Prüffrist; nach der Rechtsprechung sind das meist vier bis sechs Wochen. In dieser Zeit prüft die Versicherung das Gutachten und ihre Eintrittspflicht. Wenn alles reibungslos verläuft und die Versicherung keine unberechtigten Kürzungen vornimmt, können Sie also mit einer Gesamtdauer von etwa 5 bis 7 Wochen von der Gutachtenerstellung bis zur Auszahlung rechnen. Verzögerungen können entstehen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder die Versicherung Nachfragen hat. Ein professionelles Gutachten und ein erfahrener Anwalt können den Prozess jedoch erheblich beschleunigen.

4. Wer zahlt den Kfz-Sachverständigen und den Anwalt?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist die Rechtslage klar: Die gegnerische Versicherung muss nicht nur den Schaden an Ihrem Fahrzeug, sondern auch die damit verbundenen Nebenkosten erstatten. Dazu gehören die Kosten für den von Ihnen beauftragten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen sowie die Kosten für einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Tragen Sie eine Mitschuld, werden diese Kosten allerdings nur anteilig erstattet, und bei einem Bagatellschaden übernimmt die Versicherung in der Regel keine Gutachterkosten. Die Beauftragung eines Anwalts kann von Anfang an sinnvoll sein: Er vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung. Ob und wann Sie einen Anwalt einschalten, entscheiden Sie selbst.

5. Was ist der Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung?

Als Geschädigter haben Sie zwei Möglichkeiten, den Schaden abzurechnen. Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren und reichen die Rechnung bei der Versicherung ein. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet dann die angefallenen Reparaturkosten; eine Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn Sie über Ihre eigene Kaskoversicherung abrechnen. Bei der fiktiven Abrechnung hingegen lassen Sie das Fahrzeug nicht (oder nicht vollständig) reparieren und lassen sich stattdessen die im Gutachten ermittelten, netto Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen. Sie können das Geld frei verwenden. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie den Schaden selbst reparieren können, mit einem unreparierten Fahrzeug weiterfahren möchten oder das Fahrzeug verkaufen wollen. Wichtig: Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Die merkantile Wertminderung wird in beiden Fällen erstattet; Nutzungsausfall dagegen nur für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen können – etwa während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung. Ein unabhängiges Gutachten ist für die fiktive Abrechnung unerlässlich, da es die genaue Schadenshöhe objektiv beziffert.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie hatten einen Unfall oder benötigen ein Gutachten? Schicken Sie uns Fotos vom Schaden per WhatsApp oder rufen Sie an: Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.

Kevin Peltzer

Zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Kfz-Sachverständiger mit über 20 Jahren Erfahrung in der Kalkulation und Bewertung von Unfallschäden, gelernter Kfz-Mechatroniker. Mitglied im Deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband, classic-analytics Partner. Schwerpunkt: Unfallgutachten, Fahrzeugbewertungen und Oldtimer-Wertgutachten im Rhein-Kreis Neuss.

Mitglied im DGuSVclassic-analytics Partner

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