Einleitung: Der Schock nach dem Unfall und die Frage der Kosten
Ein unachtsamer Moment im dichten Verkehr von Neuss, eine glatte Straße an einem Wintermorgen in Grevenbroich oder ein unvorhergesehener Auffahrunfall auf der A 46 bei Jüchen – ein Verkehrsunfall passiert blitzschnell und unerwartet. Nach dem ersten Schock und der Erleichterung, dass niemand verletzt wurde, rückt schnell eine sehr pragmatische Frage in den Vordergrund: Wer bezahlt den Schaden? Und vor allem: Was kostet ein Kfz-Gutachten, das zur genauen Bezifferung dieses Schadens notwendig ist? Diese Frage verunsichert viele Betroffene, denn niemand möchte nach einem ohnehin schon stressigen Ereignis auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die gute Nachricht vorweg: Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten – ausgenommen sind Bagatellschäden, und bei einer Mithaftung wird nur anteilig erstattet.
Doch gerade in dieser entscheidenden Phase lauern Fallstricke. Die gegnerische Versicherung lässt den Schaden unter Umständen durch eigene Gutachter oder anhand von Kostenvoranschlägen bewerten. Genau hier kommen unabhängige Experten wie Kevin Peltzer von Fahrzeugcheck.NRW ins Spiel. Als erfahrener und zertifizierter Kfz-Sachverständiger begutachtet er Schäden im Rhein-Kreis Neuss, in Mönchengladbach, Düsseldorf und Ratingen – beauftragt von Ihnen, nicht von der Versicherung. Ein qualifiziertes Gutachten ist die wichtigste Grundlage, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv und vollständig zu dokumentieren und damit die Schadenhöhe zu belegen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie nach einem Unfall vorgehen sollen, zögern Sie nicht. Ein kurzer Anruf genügt, um Klarheit zu schaffen.
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Mehr als nur eine Rechnung: Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten entscheidend ist
Nach einem Unfall mag der erste Impuls sein, schnell einen Kostenvoranschlag von der nächstgelegenen Werkstatt einzuholen. Das ist verständlich, aber in den meisten Fällen nicht ausreichend und kann Sie teuer zu stehen kommen. Ein Kostenvoranschlag ist, wie der Name schon sagt, lediglich eine Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist rechtlich nicht bindend und dokumentiert den Schaden nur oberflächlich. Ein professionelles, unabhängiges Kfz-Gutachten ist weitaus mehr als das – es ist Ihr wichtigstes Beweismittel und die Grundlage für eine faire und vollständige Schadensregulierung. Der Unterschied ist fundamental, wie auch unser detaillierter Vergleich zeigt: Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag.
Ein qualifiziertes Schadengutachten, wie es von Fahrzeugcheck.NRW erstellt wird, dokumentiert nicht nur die reinen Reparaturkosten. Es beziffert eine Vielzahl weiterer Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen und in einem Kostenvoranschlag gänzlich fehlen. Dazu gehören insbesondere:
- Die merkantile Wertminderung: Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall, auch wenn es perfekt repariert wurde, auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert. Diesen finanziellen Nachteil muss die gegnerische Versicherung ausgleichen. Die Höhe der Wertminderung schätzt der Sachverständige nach gängigen Berechnungsmethoden und begründet sie im Gutachten.
- Der Wiederbeschaffungswert: Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter den Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem regionalen Markt in NRW hatte. Dies ist die Basis für die Abrechnung.
- Der Restwert: Der Gutachter stellt fest, welchen Wert Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat. Diesen Wert ermittelt er auf dem allgemeinen regionalen Markt, nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel anhand von drei konkreten Angeboten; bei einem Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
- Die Reparaturdauer: Die im Gutachten angegebene voraussichtliche Reparaturdauer ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Länge Ihres Anspruchs auf einen Mietwagen nach einem Unfall oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Das Gutachten dient also der Beweissicherung. Es hält den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar nach dem Unfall fest – das hilft, wenn später strittig ist, ob bestimmte Schäden unfallbedingt sind. Ein von der Versicherung bestellter Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger wie Kevin Peltzer wird hingegen von Ihnen beauftragt, nicht von der Versicherung, und arbeitet weisungsfrei nach technischem Befund. Er erfasst alle Schadenspositionen vollständig und begründet sie nachvollziehbar – als belastbare Grundlage für die Regulierung.
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens: Eine detaillierte Aufschlüsselung für 2026
Die Frage nach den exakten Kosten für ein Kfz-Gutachten lässt sich nicht mit einem Pauschalbetrag beantworten. Die Kostenstruktur ist dynamisch und orientiert sich primär an der Höhe des festgestellten Schadens. Dies mag zunächst kompliziert klingen, folgt aber einer fairen und transparenten Logik: Ein kleiner Parkrempler in Grevenbroich erfordert weniger Aufwand bei der Begutachtung als ein komplexer Schaden nach einem Autobahnunfall auf der A 46. Die Kosten für das Gutachten steigen also mit der Schadenhöhe, jedoch nicht linear, sondern degressiv. Das bedeutet, der prozentuale Anteil des Gutachterhonorars am Gesamtschaden sinkt, je teurer die Reparatur wird.
Das Grundhonorar: Das Herzstück der Gutachterkosten
Das Fundament der Kostenkalkulation bildet das Grundhonorar des Sachverständigen. Dieses deckt die Kernleistung ab: die sorgfältige Untersuchung des Fahrzeugs, die Kalkulation der Reparaturkosten, die Ermittlung der Wertminderung und die Erstellung des schriftlichen Gutachtens. Wie bereits erwähnt, ist dieses Honorar direkt an die Schadenhöhe gekoppelt. Ein seriöser Gutachter wird Ihnen diese Abhängigkeit transparent erläutern. Die Idee dahinter ist, dass der Aufwand für die Beweissicherung, die technische Analyse und die kaufmännische Kalkulation mit der Komplexität des Schadens wächst.
Honorartabellen als Orientierung
Um Willkür zu vermeiden und eine einheitliche Basis zu schaffen, haben sich in der Branche Honorartabellen etabliert. Als Orientierung dient vor allem die regelmäßig durchgeführte BVSK-Honorarbefragung (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, Gerichte und Versicherungen ziehen sie aber häufig heran, um zu beurteilen, ob ein Honorar marktüblich ist. Bei Fahrzeugcheck.NRW richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe; bei Kasko- und Eigenschäden nennen wir Ihnen vor der Beauftragung den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer.
Die Nebenkosten: Was kommt noch hinzu?
Neben dem Grundhonorar fallen in der Regel noch Nebenkosten an, die ebenfalls Teil des Gesamthonorars sind und von der gegnerischen Versicherung im Haftpflichtfall übernommen werden müssen. Diese decken den zusätzlichen Aufwand ab, der rund um die Gutachtenerstellung entsteht. Dazu zählen typischerweise:
- Fahrtkosten: Für die An- und Abfahrt zum Besichtigungsort des Fahrzeugs (z.B. bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an der Unfallstelle).
- Fotokosten/Lichtbilder: Für die ausführliche fotografische Dokumentation der Schäden.
- Schreibgebühren/Büroaufwand: Eine Pauschale für das Verfassen, Drucken und Binden des Gutachtens.
- Porto und Telekommunikation: Kosten für den Versand des Gutachtens an Sie, die Versicherung und den Anwalt.
Diese Nebenkosten werden entweder als Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und in der Honorarrechnung transparent aufgeschlüsselt.
Tabelle 1: Beispielhafte Gutachterkosten in Abhängigkeit der Schadenhöhe (grobe Orientierungswerte)
Die folgende Tabelle dient als grobe Orientierung, um ein Gefühl für die Größenordnung der Kosten eines Schadengutachtens zu bekommen. Die Werte sind gerundete, unverbindliche Marktschätzungen und keine Preisliste von Fahrzeugcheck.NRW – je nach Büro, Region und Aufwand können die tatsächlichen Honorare davon abweichen. Die Honorarspannen je Schadenhöhe nennt die jeweils aktuelle BVSK-Honorarbefragung.
| Schadenhöhe (netto) | Grundhonorar (ca. netto) | Nebenkosten (ca. netto) | Gesamtkosten (ca. netto) | Gesamtkosten (ca. brutto inkl. 19% MwSt.) |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 450 € | 100 € | 550 € | 650 € |
| 5.000 € | 750 € | 120 € | 870 € | 1.040 € |
| 10.000 € | 1.100 € | 140 € | 1.240 € | 1.480 € |
| 15.000 € | 1.400 € | 150 € | 1.550 € | 1.840 € |
| 25.000 € | 1.900 € | 160 € | 2.060 € | 2.450 € |
Wie Sie sehen, sind die Gutachterkosten im Verhältnis zur Schadenssumme überschaubar – und bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wer bezahlt das Gutachten? Die entscheidende Frage nach dem Unfall
Die Sorge, auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben, ist für viele Unfallgeschädigte ein zentraler Punkt. Hier gibt es eine klare und für den Geschädigten sehr positive Regelung, die jedoch von den Umständen des Unfalls abhängt. Grundsätzlich wird zwischen dem Haftpflichtschaden, bei dem ein anderer der Verursacher ist, und dem Kaskoschaden, bei dem man selbst oder höhere Gewalt verantwortlich ist, unterschieden.
Der Idealfall: Der unverschuldete Haftpflichtschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist die Rechtslage eindeutig auf Ihrer Seite. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den gesamten Ihnen entstandenen Schaden aufzukommen. Dies ist in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Der Grundsatz lautet: Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehören nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, soweit das Gutachten erforderlich ist. Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen, um den Schaden feststellen zu lassen. Die Versicherung darf Ihnen hier keine Vorschriften machen oder Sie auf einen ihrer Vertragspartner verweisen. Dieses Recht ist ein zentraler Pfeiler für eine faire Schadensregulierung, wie Sie auch in unserem Ratgeber über Ihre Rechte bei Haftpflichtschäden nachlesen können.
Die wichtigste Ausnahme von dieser Regel ist die sogenannte Bagatellschadengrenze. Liegt der Schaden erkennbar nur bei wenigen hundert Euro – als Faustregel gelten rund 750 €, eine gesetzliche Grenze gibt es nicht –, kann die Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten verweigern. In einem solchen Fall würde ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen. Doch Vorsicht: Als Laie ist es kaum möglich, die tatsächliche Schadenhöhe sicher einzuschätzen. Ein kleiner Kratzer an der Stoßstange kann bereits teure Sensoren der Einparkhilfe beschädigt haben. Im Zweifel fragen Sie kurz bei Kevin Peltzer nach, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, werden die Gutachterkosten außerdem nur anteilig erstattet.
Der Kaskoschaden: Wenn Sie selbst der Auftraggeber sind
Anders sieht die Situation aus, wenn Sie den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug über Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung abwickeln möchten. Dies ist der Fall bei einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko), einem Wildunfall, Diebstahl oder Hagelschaden (Teilkasko). In diesen Fällen sind Sie der Vertragspartner Ihrer eigenen Versicherung. Daher hat die Versicherung in der Regel das sogenannte Weisungsrecht. Das bedeutet, sie entscheidet, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und wer dieses erstellen darf. Meistens wird die Versicherung auf einen ihrer eigenen Vertragsgutachter zurückgreifen, um die Kosten zu kontrollieren.
Es lohnt sich jedoch immer ein genauer Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen. Manche Tarife beinhalten eine freie Gutachterwahl. Sollte dies der Fall sein, können Sie auch im Kaskofall einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ohne eine solche Klausel müssen Sie sich jedoch an die Vorgaben Ihrer Versicherung halten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung
Unmittelbar nach einem Unfall melden sich gegnerische Haftpflichtversicherungen oft von sich aus: Sie bieten an, den gesamten Schaden schnell und unkompliziert abzuwickeln und einen eigenen Gutachter zu schicken. Dieses Vorgehen wird als "aktives Schadenmanagement" bezeichnet. Der von der Versicherung beauftragte Gutachter ist nicht unabhängig: Er arbeitet im Auftrag der Versicherung. Strittig sind dabei häufig diese Punkte:
- die Höhe der kalkulierten Reparaturkosten,
- die merkantile Wertminderung,
- der notwendige Reparaturweg.
Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter. Nur so entsteht ein Befund, der nicht im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt wurde. Ein detailliertes Vorgehen nach einem Unfall finden Sie in unserem Leitfaden Was tun nach einem Unfall in Ratingen?
Versteckte Kosten und wie Sie clever sparen
Auch wenn im Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten trägt, ist es wichtig, die wenigen Ausnahmen und potenziellen Fallstricke zu kennen. Ein informiertes Vorgehen schützt Sie vor unerwarteten Forderungen und sorgt dafür, dass Sie von Anfang an die richtigen Entscheidungen treffen. Am meisten hilft es, die eigenen Rechte genau zu kennen.
Die Bagatellschadengrenze: Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Wie bereits erwähnt, ist die Bagatellschadengrenze die wichtigste Ausnahme von der Regel, dass die gegnerische Versicherung immer das Gutachten zahlt. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht; die Gerichte ziehen sie uneinheitlich, als Faustregel gelten rund 750 €. Liegt der Schaden unterhalb dieser Schwelle, gilt er als "Bagatelle", und die Kosten für ein vollwertiges Gutachten werden als unverhältnismäßig angesehen. In diesem Fall genügt ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt zur Abrechnung mit der Versicherung.
Das Problem: Für einen Laien ist die Einschätzung der Schadenhöhe nahezu unmöglich. Ein scheinbar kleiner Parkrempler kann schnell die 1.000-Euro-Marke überschreiten, wenn beispielsweise moderne Assistenzsysteme wie Parksensoren oder Kameras betroffen sind, die neu kalibriert werden müssen. Verlassen Sie sich hier niemals auf eine oberflächliche Begutachtung. Ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt oder ein Gutachten nötig ist, klärt Kevin Peltzer bei der Besichtigung – bei kleineren Schäden kommt statt eines Gutachtens auch ein Kostenvoranschlag in Frage.
Kostenvergleich: Gutachten vs. Kostenvoranschlag
Um die Unterschiede und den Mehrwert eines Gutachtens noch klarer zu machen, hilft eine direkte Gegenüberstellung. Die folgende Tabelle zeigt, warum ein Gutachten bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze in der Regel die bessere Wahl ist.
Tabelle 2: Gegenüberstellung Gutachten vs. Kostenvoranschlag
| Merkmal | Kfz-Gutachten (oberhalb Bagatellgrenze) | Kostenvoranschlag (nur für Bagatellschäden) |
|---|---|---|
| Kosten | Ca. 500 - 2.500 € je nach Schadenhöhe (grobe Marktspanne) | Ca. 50 - 150 € bei Werkstätten (wird oft bei Reparaturauftrag verrechnet) |
| Wer zahlt (Haftpflicht)? | Gegnerische Versicherung | Gegnerische Versicherung |
| Beweissicherung | Ja, umfassend und nachvollziehbar (Schadenhergang, Altschäden etc.) | Nein, dient nur der reinen Kostenprognose |
| Umfang | Detaillierte Kalkulation, Reparaturweg, Fotos, technische Daten | Nur Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten und Ersatzteilpreise |
| Ermittlung Wertminderung | Ja, ein zentraler Bestandteil zur Kompensation des Wertverlusts | Nein, wird nicht berücksichtigt |
| Ermittlung Nutzungsausfall | Ja, die voraussichtliche Reparaturdauer wird angegeben | Nein, wird nicht berücksichtigt |
| Aussagekraft | Belastbare, nachvollziehbar begründete Grundlage für die Regulierung | Geringe Verbindlichkeit, wird oft von Versicherungen gekürzt |
Diese Gegenüberstellung macht deutlich: Ein Kostenvoranschlag genügt bei Bagatellschäden. Sobald der Schaden größer ist, ist das unabhängige Gutachten die belastbare Grundlage, um alle Schadenspositionen vollständig zu belegen — die Durchsetzung übernimmt Ihr Anwalt.
Unsicher? Kontaktieren Sie uns: info@fahrzeugcheck.nrw oder telefonisch rund um die Uhr unter 0152 058 176 93
Fahrzeugcheck.NRW: Ihr Kfz-Gutachter vor Ort in der Region
In der oft anonymen Welt der Versicherungen und Schadensabwicklungen ist ein vertrauenswürdiger und greifbarer Ansprechpartner vor Ort von unschätzbarem Wert. Fahrzeugcheck.NRW hat sein Besichtigungszentrum in Jüchen, im Rhein-Kreis Neuss. Ob Ihr Fahrzeug in Jüchen, Grevenbroich, Neuss oder Mönchengladbach steht – Inhaber Kevin Peltzer kommt zu Ihnen, in der Regel noch am selben Tag.
Für die Kalkulation der Reparaturkosten setzt der Sachverständige in der Regel die Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten in der Region an – nachvollziehbar für Sie und die Versicherung. Zudem ist die persönliche Begutachtung des Fahrzeugs durch nichts zu ersetzen. Nur vor Ort können alle Details des Schadens erfasst und für das Gutachten dokumentiert werden.
Neben Unfallschäden erstellt Fahrzeugcheck.NRW auch Wertgutachten, etwa für Oldtimer und Youngtimer. Haben Sie beispielsweise einen Schaden an einem wertvollen Youngtimer oder benötigen eine professionelle Oldtimer-Bewertung in der Region Düsseldorf, um den Versicherungswert korrekt festzulegen? Für historische Fahrzeuge arbeitet Kevin Peltzer mit classic-analytics zusammen; das Wertgutachten begründet den ermittelten Wert nachvollziehbar. Telefonisch sind wir rund um die Uhr erreichbar; im Rhein-Kreis Neuss, in Mönchengladbach, Düsseldorf und Ratingen kommt der mobile Service zu Ihnen.
Fazit: Was ein Gutachten kostet und wer es bezahlt
Die Frage "Was kostet ein Kfz-Gutachten?" sollte nach der Lektüre dieses Artikels ihren Schrecken verloren haben. Die Kosten sind transparent, fair und orientieren sich an der Schadenhöhe. Und das Wichtigste: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten – außer bei einem Bagatellschaden. Das Gutachten selbst dokumentiert den Schaden und ist die belastbare Grundlage für die Regulierung.
Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht unter Druck setzen oder auf deren Dienstleistungen verweisen. Ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger arbeitet weisungsfrei und ohne Bindung an den Versicherer. Er sorgt dafür, dass wichtige Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall und alle weiteren Details korrekt beziffert werden. So ist Ihr Schaden vollständig dokumentiert, bevor die Regulierung beginnt.
Lassen Sie den Schaden unabhängig begutachten. Kontaktieren Sie Fahrzeugcheck.NRW unter 0152 058 176 93 – rund um die Uhr erreichbar – oder per E-Mail an info@fahrzeugcheck.nrw.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Kosten von Kfz-Gutachten
Abschließend beantworten wir einige häufige Fragen rund um die Kosten und die Abwicklung von Kfz-Gutachten.
Muss ich für die Gutachtenkosten in Vorkasse treten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten; ob Sie in Vorkasse treten müssen, hängt von der Vereinbarung mit dem Sachverständigen ab. Möglich ist eine Abtretung: Der Sachverständige rechnet sein Honorar dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Hierfür unterzeichnen Sie eine sogenannte Abtretungserklärung. Damit treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab. Dieser kümmert sich dann um die gesamte Abwicklung. Das schont Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel. Bei einer Mithaftung oder wenn die Versicherung das Honorar kürzt, kann allerdings ein Restbetrag bei Ihnen verbleiben.
Was passiert, wenn die Versicherung die Übernahme der Gutachtenkosten ablehnt?
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, kommt es vor, dass Versicherungen versuchen, die Zahlung der Gutachterkosten zu verweigern oder zu kürzen. Oft wird argumentiert, es handle sich nur um einen Bagatellschaden. In einem solchen Fall ist ein unabhängiges Gutachten Gold wert. Der Sachverständige kann nachvollziehbar begründen, warum das Gutachten erforderlich war – etwa weil der Schaden über der Bagatellgrenze lag. Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner – wir arbeiten mit einer Anwaltskanzlei zusammen und stellen auf Wunsch den Kontakt her. Die Kosten für den Anwalt muss bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung tragen. Lassen Sie sich also nicht einschüchtern.
Kann ich auch für mein E-Auto oder Hybridfahrzeug ein Gutachten erstellen lassen?
Ja, selbstverständlich. Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge begutachten wir. Bei diesen Fahrzeugen können neben den klassischen Karosserieschäden auch die Hochvolttechnik und die Batterie betroffen sein. Die Kosten für ein solches Gutachten können aufgrund des erhöhten technischen Aufwands etwas höher liegen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diese Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens und wann erhalte ich es?
Die Dauer der Gutachtenerstellung hängt von der Komplexität des Schadens und der Auslastung des Sachverständigen ab. Als Anhaltspunkt: Nach Ihrer Kontaktaufnahme ist Kevin Peltzer in der Regel noch am selben Tag vor Ort, und das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei älteren Fahrzeugen?
Absolut! Gerade bei älteren Fahrzeugen ist ein Gutachten oft entscheidend. Hier geht es häufig um die Frage: Reparatur oder Totalschaden? Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt zahlen müssten. Liegen die Reparaturkosten über diesem Wert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Sie haben dann Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ohne Gutachten fehlt Ihnen eine unabhängige Grundlage, um den von der Versicherung angesetzten Wert zu prüfen.




