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Recht & Ansprüche7 Min. Lesezeit

Ihre Rechte bei Haftpflichtschäden in NRW – Was die Versicherung zahlen muss

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie umfangreiche Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir erklären, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen.

Beratung zu Haftpflichtschäden - Kfz-Sachverständiger NRW

Ihre Rechte bei einem Haftpflichtschaden

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers umfangreiche Ansprüche. Diese Rechte gelten in ganz NRW – ob in Ratingen, Düsseldorf, Essen oder Duisburg.

Das Recht auf freie Gutachterwahl

Wichtig: Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter vorschreiben!

Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt die gegnerische Versicherung – das ist gesetzlich geregelt.

Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?

1. Reparaturkosten

Die Versicherung muss die vollständigen Reparaturkosten übernehmen. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

2. Wertminderung (Merkantiler Minderwert)

Bei Fahrzeugen unter 5 Jahren und weniger als 100.000 km Laufleistung steht Ihnen in der Regel eine Wertminderung zu. Ein repariertes Unfallfahrzeug ist weniger wert als ein unfallfreies – diese Differenz muss erstattet werden.

3. Mietwagenkosten

Während der Reparaturdauer haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Über unseren Partner Arndt Mobility Group vermitteln wir Ihnen unkompliziert ein Ersatzfahrzeug.

4. Nutzungsausfall

Alternativ zum Mietwagen können Sie Nutzungsausfall geltend machen – eine pauschale Entschädigung pro Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

5. Gutachterkosten

Die Kosten für das unabhängige Kfz-Gutachten werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.

6. Weitere Ansprüche

  • Abschleppkosten
  • Standgebühren
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Kostenpauschale (ca. 25-30 €)

Typische Tricks der Versicherungen

Versicherungen versuchen oft, ihre Zahlungen zu minimieren:

  1. Eigener Gutachter: Die Versicherung schickt einen "Hausgutachter", der niedrigere Werte ansetzt
  2. Restwertbörsen: Unrealistisch hohe Restwerte werden angesetzt
  3. Kürzungen: Reparaturkosten werden pauschal gekürzt
  4. Zeitdruck: Schnelle Einigung wird angeboten, bevor alle Schäden bekannt sind

So setzen wir Ihre Ansprüche durch

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Ratingen und NRW unterstützen wir Sie:

  1. Vollständige Schadendokumentation – alle Schäden werden erfasst
  2. Rechtssichere Gutachten – nach aktueller Rechtsprechung
  3. Realistische Wertermittlung – keine Gefälligkeitsgutachten
  4. Zusammenarbeit mit Anwälten – bei Bedarf vermitteln wir spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte

Kostenlose Erstberatung

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall in NRW? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung:

  • Telefon: +49 152 058 176 93
  • WhatsApp: Schnelle Antwort garantiert
  • E-Mail: [email protected]

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Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Unfallschaden.