Ihre Rechte bei einem Haftpflichtschaden
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers umfangreiche Ansprüche. Diese Rechte gelten in ganz NRW – ob in Ratingen, Düsseldorf, Essen oder Duisburg.
Das Recht auf freie Gutachterwahl
Wichtig: Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter vorschreiben!
Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt die gegnerische Versicherung – das ist gesetzlich geregelt.
Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?
1. Reparaturkosten
Die Versicherung muss die vollständigen Reparaturkosten übernehmen. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
2. Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
Bei Fahrzeugen unter 5 Jahren und weniger als 100.000 km Laufleistung steht Ihnen in der Regel eine Wertminderung zu. Ein repariertes Unfallfahrzeug ist weniger wert als ein unfallfreies – diese Differenz muss erstattet werden.
3. Mietwagenkosten
Während der Reparaturdauer haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Über unseren Partner Arndt Mobility Group vermitteln wir Ihnen unkompliziert ein Ersatzfahrzeug.
4. Nutzungsausfall
Alternativ zum Mietwagen können Sie Nutzungsausfall geltend machen – eine pauschale Entschädigung pro Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
5. Gutachterkosten
Die Kosten für das unabhängige Kfz-Gutachten werden vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen.
6. Weitere Ansprüche
- Abschleppkosten
- Standgebühren
- An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- Kostenpauschale (ca. 25-30 €)
Typische Tricks der Versicherungen
Versicherungen versuchen oft, ihre Zahlungen zu minimieren:
- Eigener Gutachter: Die Versicherung schickt einen "Hausgutachter", der niedrigere Werte ansetzt
- Restwertbörsen: Unrealistisch hohe Restwerte werden angesetzt
- Kürzungen: Reparaturkosten werden pauschal gekürzt
- Zeitdruck: Schnelle Einigung wird angeboten, bevor alle Schäden bekannt sind
So setzen wir Ihre Ansprüche durch
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Ratingen und NRW unterstützen wir Sie:
- Vollständige Schadendokumentation – alle Schäden werden erfasst
- Rechtssichere Gutachten – nach aktueller Rechtsprechung
- Realistische Wertermittlung – keine Gefälligkeitsgutachten
- Zusammenarbeit mit Anwälten – bei Bedarf vermitteln wir spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte
Kostenlose Erstberatung
Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall in NRW? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung:
- Telefon: +49 152 058 176 93
- WhatsApp: Schnelle Antwort garantiert
- E-Mail: [email protected]

