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Haftpflichtschaden

Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

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Nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer verursacht hat, hält ein Unfallgutachten den Schaden in dem Zustand fest, in dem er entstanden ist. Es ist die Grundlage, auf der die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert — und das einzige Dokument, das den Fahrzeugzustand vor der Reparatur vollständig beweist.

Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, dort wo Ihr Fahrzeug steht: an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder im Besichtigungszentrum Jüchen. Einen Termin bekommen Sie kurzfristig, in der Regel noch am selben Tag.

Was in einem Kfz-Unfallgutachten steht

Ein Unfallgutachten beziffert nicht nur die Reparaturkosten. Es dokumentiert den gesamten wirtschaftlichen Schaden, und genau daran bemisst sich später, was Ihnen zusteht. Die folgenden Positionen ermitteln wir bei jedem Haftpflichtschaden:

Reparaturkosten
kalkuliert mit den Herstellervorgaben und den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt in der Region.
Merkantile Wertminderung
der Betrag, den Ihr Fahrzeug als Unfallwagen auf dem Markt weniger wert ist, obwohl es fachgerecht repariert wurde.
Wiederbeschaffungswert
was ein gleichwertiges Fahrzeug im aktuellen Markt kostet — die Obergrenze, an der sich ein wirtschaftlicher Totalschaden entscheidet.
Restwert
der Wert des beschädigten Fahrzeugs, belegt durch Angebote aus dem regionalen Markt.
Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer
die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Fahrzeugzustand und Vorschäden
vollständig fotografiert und beschrieben, damit später kein Streit über den Schadenumfang entsteht.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Kosten des Gutachtens gehören zum Schaden, den der Unfallverursacher ersetzen muss — Sie treten den Anspruch an uns ab und haben mit der Schadensregulierung nichts zu tun.

Bei einer Teilschuld erstattet die Versicherung die Gutachterkosten nur in Höhe der Haftungsquote. Steht die Schuldfrage noch nicht fest, klären wir das vor der Beauftragung mit Ihnen, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Bei einem Kaskoschaden und bei einem selbst verursachten Schaden zahlen Sie das Gutachten selbst oder Ihre Kaskoversicherung beauftragt einen eigenen Sachverständigen. Den Preis nennen wir Ihnen in diesem Fall vorab als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer.

Ihre freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht zu bestimmen, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben und auch keinen eigenen schicken, ohne dass Sie zustimmen. Meldet sich nach dem Unfall ein Schadenservice der Gegenseite bei Ihnen, ist das ein Angebot, keine Verpflichtung.

Der Unterschied ist praktisch: Ein Sachverständiger, den die regulierende Versicherung beauftragt, arbeitet in deren Auftrag. Wir arbeiten weisungsfrei und allein nach technischem Befund — und dokumentieren auch die Positionen, die eine Regulierung teurer machen.

Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt ein Anwalt, nicht der Sachverständige. Wir liefern die technische Grundlage; wenn Sie noch keinen Ansprechpartner haben, sagen wir Ihnen, in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind.

Wann ein Gutachten und wann ein Kostenvoranschlag

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein Gutachten. Bei einem Bagatellschaden — der Rechtsprechung nach grob unterhalb von rund 750 Euro Reparaturkosten — muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nicht erstatten. Dann ist ein Kostenvoranschlag der richtige Weg, und wir sagen Ihnen das auch, bevor Sie uns beauftragen.

Die Grenze ist keine feste Zahl, sondern eine Einschätzung der Gerichte, die je nach Fall und Gericht schwankt. Entscheidend ist, was ein wirtschaftlich denkender Geschädigter im Moment der Beauftragung für angemessen halten durfte — und das lässt sich bei einem sichtbar größeren Schaden gut begründen.

Oberhalb dieser Grenze bringt das Gutachten Positionen ein, die ein Kostenvoranschlag nicht kennt: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und die Beweissicherung des Unfallhergangs.

Ablauf und Dauer

Sie melden den Schaden telefonisch oder per WhatsApp, gern mit ein paar Fotos. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Unfallgutachten oder ein Kostenvoranschlag zu Ihrem Fall passt.

Die Begutachtung dauert je nach Schadenumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Wir fotografieren das Fahrzeug vollständig, messen nach, lesen den Fehlerspeicher aus, wo es nötig ist, und nehmen die Fahrzeugdaten auf.

Das fertige Gutachten erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung. Auf Wunsch senden wir es direkt an die Versicherung und an Ihren Anwalt.

Beweissicherung, wenn der Unfallhergang strittig ist

Widersprechen sich die Angaben der Unfallbeteiligten, entscheidet später oft das, was am Fahrzeug messbar ist: Anstoßhöhe, Deformationsrichtung, Lackantragungen, Endstellungen. Diese Spuren verschwinden mit der ersten Reparatur.

Wir sichern sie, solange sie unverändert sind, und halten sie so fest, dass sie für eine spätere Plausibilitätsprüfung oder ein Gerichtsverfahren verwertbar bleiben. Ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt, lässt sich damit technisch beantworten — die rechtliche Bewertung bleibt dem Gericht.

Wenn Sie den gesamten Ablauf Schritt für Schritt nachlesen möchten — von der Unfallstelle bis zur Auszahlung — steht das ausführlich im Ratgeber:

Unfallgutachten: Der komplette Ablauf von A-Z

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten: Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Bei Kasko- und Eigenschäden nennen wir Ihnen vor der Beauftragung den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer.

Wie lange dauert ein Schadengutachten bei einem Auto?

Die Besichtigung dauert 30 bis 60 Minuten, das fertige Gutachten liegt üblicherweise innerhalb von 48 Stunden vor. Einen Termin bekommen Sie in der Regel noch am selben Tag.

Darf ich den Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen eigenen Gutachter anbieten, aber nicht vorschreiben.

Muss ich nach einem Unfall ein Gutachten beauftragen?

Verpflichtet sind Sie nicht. Sinnvoll ist es, sobald der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht — weil Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert sonst unbeziffert bleiben und sich der Fahrzeugzustand nach der Reparatur nicht mehr beweisen lässt.

Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?

Kürzungen kommen vor, etwa bei den Nebenkosten. Wir begründen unsere Rechnung gegenüber der Versicherung und stellen die Unterlagen bereit; die Durchsetzung des offenen Betrags übernimmt Ihr Anwalt.

Die Begutachtung führt Kevin Peltzer persönlich durch, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Fahrzeugcheck.NRW. Qualifikation und Schwerpunkte

Schaden melden

Rufen Sie an oder schicken Sie uns ein paar Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, welcher Weg zu Ihrem Fall passt — und was er kostet.